FAQ zur EU Drohnenregulierung in der Schweiz

Antworten auf die drängenden Fragen für Hobby- und Profi-Piloten zur Situation rund um die Genehmigungen.

TCS und Remote Vision fassen hier den aktuellen Wissensstand zusammen - News aus den Gesprächen mit dem BAZL und weiteren Teilhabern werden ständig nachgeführt.
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Grundlagen & Dokumente

Wo kann ich die aktuellen Gesetzesdokumente nachlesen?

Hier die Links zu den externen Seiten, welche die relevanten Informationen zur Verfügung stellen:

Bundesamt für Zivilluftfahrt - Die Übersichtsseite mit vielen aktuellen Vorgaben für den Drohnenbetrieb in der Schweiz

Portal für Registrierung und Open-Prüfung - Das BAZL Registrierungs- und Prüfungsportal (Account benötigt)

EASA Easy Access Rules - Die Zusammenfassung des EU-Drohnenrechtes, in Englisch auf 450 Seiten. Keine Angst, wir habens für Euch durchgearbeitet.

Wann wird die EU Drohnengesetzgebung in der Schweiz eingeführt?

Per 1. Januar 2023 wird das EU Drohnengesetz in der Schweiz angewendet. Allerdings startet es mit einer Übergangsregelung für das Jahr 2023. In diesem Jahr müssen Sie als Drohnenpilot einige administrative Arbeiten durchführen (Registrierung, Schulung, Prüfung, evt. weitere Bewilligungsarbeiten), um im Einklang mit der Gesetzgebung Drohne fliegen zu dürfen.

Welche Voraussetzungen und Limitationen gelten generell in der neuen Open-Klasse?

Zahlreiche Freiheiten werden mit der Open-Klasse gegenüber der früheren nationalen Gesetzgebung eingeschränkt.

Generell gelten für die Open-Klasse folgende gesetzlichen Vorgaben (Auflistung nicht abschliessend):

Flug in direktem Sichtkontakt (VLOS) - wie bisher
Einhaltung der Abstände von Flugplätzen - wie bisher
Kein Flug über Menschenansammlungen - ähnlich wie bisher
Neu: Horizontaler Abstand zu uninvolvierten Personen, abhängig von der eingesetzten Drohne
Neu: Flughöhe maximal 120m
Neu: Mindestalter 12 Jahre
Neu: Halterregistrierung beim BAZL, Aufkleben der Registrierungsnummer
Neu: Absolvierung der Ausbildung & Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 online
Neu, optional: Ausbildung in Theorie und Praxis & Prüfung zur Fernpiloten-Lizenz A2

Welche Voraussetzungen und Limitationen gelten generell in der neuen Specific-Klasse?

In der Specific-Klasse müssen Drohnenoperationen durch das BAZL bewilligt werden. Bei der Bewilligungsbeurteilung werden folgende Aspekte der Drohnenoperation berücksichtigt:

Welches Risiko entsteht für uninvolvierte Personen und kritische Infrastruktur am Boden?
Welches Risiko entsteht für andere Luftraumteilnehmer?
Wie sicher und zuverlässig ist das eingesetzte Drohnensystem - möglicherweise ergänzt durch zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen?
Wie gut ist die Ausbildung der Crew?
Wie sicher und zuverlässig arbeitet die Crew - dokumentiert durch Sicherheits- und Qualitätsmanagement-Prozesse?

Da solche Bewilligungsanfragen sehr divers sein können, wurden Standards für die Beurteilung erschaffen. Diese basieren auf Standard-Szenarien (STS), predefined Risk assessments (PDRA) oder auf dem SORA-Vorgehen.

Werden Open-Prüfungen von 2022 auf der BAZL-Plattform anerkannt?

Gemäss Auskunft BAZL vom 30.11.22 werden alle A1, A2 und A3 Prüfungen welche bisher auf der BAZL-Plattform absolviert wurden, für die Zukunft anerkannt.

Die EU-Gesetzgebung schreibt vor, dass die A2 Theorieprüfung entweder in einem offiziellen Prüfungsinstitut oder mit einer sicher geschützten Remoteverbindung (Live Proctoring) durchgeführt wird. Das BAZL sieht gegenwärtig die Präsenzprüfung vor Ort in Bern vor, Termine soll es ab Februar geben.
TCS / Remote Vision bewirbt sich als dezentrale Prüfungsstelle mit Standorten in der ganzen Schweiz - Gespräche dazu sind im Gange.

Szenarien

Ich bin Hobby-Pilot und möchte mit meiner DJI Air 2S weiterhin fotografieren

Für Hobby-Piloten ist die neue Open-Klasse vorgesehen. Je nach der Flugnähe zu uninvolvierten Personen gelten dabei verschiedene Auflagen. Diese Drohne verfügt noch über keine C-Klassen-Zertifizierung.

Vorgaben für 2023 (Übergangsbestimmung)
Die generellen Open-Voraussetzungen müssen eingehalten werden, siehe oben
Ein Abstand von 150m zu uninvolvierten Personen muss eingehalten werden.
Wird die Fernpiloten-Prüfung A2 gemacht, kann der Abstand auf 50m verringert werden.

Vorgaben ab 2024
Falls DJI die Nachzertifizierung für diese Drohne bringt, kann ein C1-Konfomitätsdokument und -Sticker bestellt werden. Im Moment gibt es diesen für die Air2S nicht.

Falls die Drohne C1-Zertifiziert wird: Flug in der Subkategorie A1: keine Mindestabstände
Falls die Drohne nicht Zertifiziert wird: Flug gemäss Übergangsbestimmung mit 50 oder 150m Abstand

Ich mache Rehkitz-Suche mit einer DJI Mavic 2 Enterprise Advanced

Da die Rehkitzsuche meistens entfernt von uninvolvierten Personen stattfindet, sind solche Flüge normalerweise in der Open-Klasse möglich. Kritisch wird es bei Suchflügen im Stadtgebiet.
Die Mavic 2 Enterprise wird voraussichtlich nicht für die C1 oder C2 Klasse zertifiziert. Daher sind vorderhand die Vorgaben der Übergangsbestimmung massgebend: 150m Abstand, mit Fernpilotenlizenz 50m Abstand.

Was muss ich tun, um weiterhin Trichogramma ausbringen zu dürfen?

Das ist ein typischer Fall, indem sich die Schweizerische Gesetzgebung und die EU Drohnenverordnung widerspricht. In der Schweiz ist das Ausbringen von Trichogramma gemäss ChemRRV Artikel 4 bewilligungsfrei gestattet. Gemäss EU Drohnenverordnung ist jegliches Abwerfen hingegen in der Open-Klasse nicht gestattet und daher Specific, also Bewilligungspflichtig. Hier muss das BAZL noch klären - eine Anfrage unsererseits ist pendent.

Falls Open: Aufgrund der Gewichtsklasse und mangels C-Klassifizierung werden diese Flüge in die Subkategorie A3 fallen, also mit 150m Abstand zu uninvolvierten Personen.

Für professionelle Lohnarbeiter empfehlen wir die Specific Bewilligung gemäss Standard-Szenario für Sprühflüge. Das CH-Standardszenario wird vom BAZL ausgestellt bis spätestens 31.12.2023, danach wechselt die Bewilligungsvergabe auf die EU-Standardszenarien.

Ich habe eine Sonderbewilligung des BAZL für spezifische Drohnenflüge. Bleibt es gültig?

Auf den BAZL Sonderbewilligungen für unbemannte Luftfahrzeuge ist immer ein Ablaufdatum. Bis zu diesem Ablaufdatum bleibt die Sonderbewilligung unverändert gültig.

Ich arbeite für eine Feuerwehr: Was müssen wir tun um weiters Drohnen einsetzen zu dürfen?

Für Blaulicht-Einheiten im Einsatz kommt die EU Drohnenverordnung nicht zur Anwendung. Das ist eine grosse Freiheit - aber auch eine grosse Verantwortung. Da es normalerweise auch Übungsflüge gibt und Einsätze welche nicht unter Notfall-Konditionen durchgeführt werden, empfehlen wir die Ausbildung und Bewilligung gemäss PDRA-S01 (über kontrollierter Fläche ohne uninvolvierte Personen) oder PDRA-G01 (über dünn besiedeltem Gebiet). Passend dazu bieten wir die Kurse Advanced und Professional.

Ich arbeite für eine Polizei-Organisation: Was müssen wir tun um weiter Drohnen einsetzen zu dürfen?

Für Blaulicht-Einheiten im Einsatz kommt die EU Drohnenverordnung nicht zur Anwendung. Die Erfahrungen aus Deutschland unter derselben Gesetzgebung haben gezeigt, dass der interne Aufbau von Prozessen und Qualitätsrichtlinien unerlässlich ist. Als Grundlage empfehlen wir eine Ausbildung und Bewilligung gemäss PDRA-G01. Darauf zugeschnitten ist der Professional-Kurs.

Drohnen und Drohnen-Klassen

Was ist eine Drohnenklassenmarkierung?

Zur Drohnenklassenmarkierung gehören mehrere Elemente:

Mit der allgemeinen "CE"-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Drohnensystem den generellen technischen Standards entspricht. Diese enthalten nebst Werkstoff-Vorgaben beispielsweise auch die Einhaltung von Funk-Standards usw. Eine "CE"-Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Drohnenklassenmarkierung.

Die Drohnenklassenmarkierung bezeugt, dass die Drohne einer Drohnenklasse entspricht, welche unter anderem Gewicht, Lärm, Gefährlichkeit und technische Funktionen berücksichtigt. Je nach Drohnenklasse werden Piloten-Kompetenzen erforderlich und Einsatzgebiete eingeschränkt in der Open-Kategorie. Die Drohnenklassenmarkierungen werden von Prüfinstituten vergeben (z. B. TÜV Süd). Sie werden beim Import der Drohne vergeben. Eine geprüfte Drohne darf nicht mehr verändert werden, sonst kann die Zuteilung verfallen.
Flugoperationen mit Drohnen ohne CE- resp. Drohnenklassenmarkierung fallen nach der Übergangsphase - also ab 2024 - eher in die Specific-Kategorie.

Können Drohnen nachträglich mit einer Klassenmarkierung versehen werden?

DJI hat einen Prozess in Aussicht gestellt, mit welchem Drohnen nachträglich die Klassenmarkierung erhalten können. Dazu muss u.a. die Serienummer dem Hersteller gemeldet werden. Sobald der Prozess implementiert ist, werden wir hier informieren.

Welche Drohnen besitzen bereits eine Klassenmarkierung?

Klassenmarkierung bei Auslieferung angebracht:
DJI Mavic 3 Classic (C1)
(wird laufend ergänzt)

Möglichkeit zum nachträglichen Klassifizieren:
DJI Mavic 3, DJI Mavic 3 Cine (C1) - Angekündigt, Prozess noch nicht verfügbar.